(sda) Der Ständerat ist am Montag zwar auf die Vorlage zur Sicherung der AHV ohne Gegenstimme eingetreten. Doch viele Ratsmitglieder sind nicht zufrieden mit der Vorlage - weder mit der Fassung des Bundesrates noch mit den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Die Vorlage zur Sicherung des verschuldeten Sozialwerks fusst auf der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre und einer höheren Mehrwertsteuer. Neu ist indes nicht mehr vom ordentlichen Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter.

In der Gesamtabstimmung hatte die Sozialkommission (SGK-S) die Vorlage mit 7 zu 6 Stimmen verabschiedet. Josef Dittli (FDP/UR) kritisierte eine "Interessenvertretung der einzelnen Klientel" in der Kommission. Die SGK-S habe es nicht geschafft, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Das müsse nun der Rat übernehmen.

"Schritt für Schritt"

Die bürgerliche Seite stimmte der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre zu. Der Bundesrat schlage einen typisch eidgenössischen Weg vor, "Schritt für Schritt", sagte Damian Müller (FDP/LU). Das gleiche Referenzalter für Männer und Frauen sei gerechtfertigt. Frauen bezögen im Mittel vier Jahre länger Leistungen als Männer.

"Scheitern wir mit der Sanierungsvorlage, werden die jüngeren Generationen die Betrogenen sein", plädierte Hannes Germann (SVP/SH) für eine glaubwürdige Vorlage. Für Pirmin Bischof (CVP/SO) ist das gleiche Rentenalter für Mann und Frau seit längerem fällig, wie er sagte. Niemand erhalte mit der Vorlage eine Rentenkürzung, wandte er sich an die Kritiker.

Vertreterinnen und Vertreter der Linken kritisierten die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Die AHV werde auf dem Buckel der Frauen stabilisiert. Leistungsverschlechterungen, gerade für die Frauen, "erträgt es nicht", sagte etwa Paul Rechsteiner (SP/SG).

"Verliererinnen im Alter"

Arbeiteten mehr Frauen für anständige Löhne, würde sich auch die Lage der AHV verbessern, sagte Marina Carobbio Guscetti (SP/TI). Frauen seien wegen Erwerbsunterbrüchen, Teilzeitarbeit und tiefen Löhnen Verliererinnen im Alter, doppelte Maya Graf (Grüne/BL) nach.

Eine von Graf angeführte Minderheit beantragt den finanziellen Ausgleich für mehr Frauen-Jahrgänge, die vom höheren Renten-Referenzalter betroffen sind, als dies der Bundesrat und die SGK-S beantragen. Der Bundesrat will diese für Frauen von neun Jahrgängen, die Mehrheit der SGK-S für sechs.

Nicht weniger als sechs Minderheitsanträge zum Ausgleich liegen dem Ständerat neben den Anträgen von Bundesrat und Mehrheit vor. Zwei verlangen teilweise weit grosszügigere Regelungen als sie der Bundesrat beantragt, drei wollen einen Rentenzuschlag für die am meisten betroffenen Frauen-Jahrgänge und eine sechste einen erleichterten Vorbezug, kombiniert mit einem Rentenzuschlag.

Kritik anhören musste sich die Mehrheit zudem wegen der von ihr in die Vorlage aufgenommenen Erhöhung der AHV-Rente für Ehepaare. Damit habe sie die Vorlage überladen, kritisierten Vertreter von SVP und FDP. Aus Sicht der Linken taugt der Vorschlag nicht, weil unverheiratete Frauen von dieser Aufstockung nichts hätten.

Pirmin Bischof (CVP/SO) warb dafür, Ehepaaren statt wie heute 150 Prozent künftig 155 der Maximalrente auszuzahlen, wie es die SGK-S will. "Die häufigste Form des Zusammenlebens in diesem Land wird diskriminiert", begründete er dies.

Über 314'000 Unterschriften

Der Ständerat hatte wenige Stunden vor Beginn der Debatte, ein Signal von der Strasse erhalten. 314’187 Unterschriften gegen eine "AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen" hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) der kleinen Kammer überreicht.

Eine AHV-Reform, die die Lebensrealität der Frauen ignoriere, sei chancenlos, schrieb der SGB dazu in einer Mitteilung. Frauenrenten seien noch immer über einen Drittel tiefer als Männerrenten. Für die Frauen müssten die Renten steigen, nicht das Rentenalter.