(sda) Die Revision des ETH-Gesetzes ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat stimmte am Dienstag den Anträgen der Einigungskonferenz zu. So sollen die Institutionen der ETH gegen Entscheide des ETH-Rats in gewissen Bereichen Beschwerde einreichen können.

Der Nationalrat hiess die Vorschläge der Einigungskonferenz am Dienstag mit 166 zu 0 Stimmen gut. Demnach soll das Beschwerderecht in zwei Bereichen möglich sein, bei Anstellungen und Wahlen sowie bei Entscheiden über Mittelzuweisungen. In den anderen Bereichen soll der Entschluss des ETH-Rats abschliessend sein. Der Vorschlag der Einigungskonferenz folgte damit der Haltung des Ständerat. Der Nationalrat wünschte ursprünglich ein umfassendes Beschwerderecht, kam damit aber nicht durch.

Auch beim zweiten noch offenen Punkt schlug die Einigungskonferenz den Weg des Ständerats ein. Dabei ging es um die Frage, wer die sieben Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Vorschlag der Einigungskonferenz folgte auch hier dem Ständerat und bezeichnete den Bundesrat als Wahlbehörde.

Zudem soll auch der Bundesrat die Geschäftsordnung erlassen. Nationalrat und Bundesrat wollten diese beiden Aufgabe eigentlich beim ETH-Rat belassen.

Der Ständerat muss noch über die Anträge abstimmen.