(sda) Im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr sollen sich Fahrer von leichten Lieferwagen analog zum Schwerverkehr an Ruhezeiten halten müssen. Der Ständerat hat am Dienstag einem entsprechenden Vorstoss oppositionslos zugestimmt.

Eingebracht ins Parlament hatte das Anliegen Ständerat Josef Dittli (FDP/UR). Analog zum EU-Mobilitätspaket solle die Schweiz die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im Strassengütertransport regeln.

Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Leichte Nutzfahrzeuge könnten heute teilweise 12 Stunden unablässig unterwegs sein, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Rechtlich sei dies möglich. Es sei entsprechend sinnvoll, die Vorgaben anzupassen. Der Bundesrat beabsichtige auch andere Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets zu übernehme, ergänzte sie.

Das EU-Parlament hatte dem Mobilitätspaket im Juli 2020 zugestimmt. Das Abkommen besteht aus einem ganzen Bündel von Massnahmen.

Das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU sieht keine juristische Verpflichtung seitens der Schweiz vor, neue oder revidierte EU-Regelungen in diesem Bereich zu übernehmen.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.