Der Nationalrat hiess die Vorschläge der Einigungskonferenz am Dienstag mit 166 zu 0 Stimmen gut. Demnach soll der ETH-Rat im Bereich Personal und Finanzen abschliessend entscheiden können, die Institutionen haben dort also kein Beschwerderecht. In anderen Bereichen steht ihnen ein solches zu.
Der Vorschlag der Einigungskonferenz folgt damit der Haltung des Ständerats. Der Nationalrat wünschte ursprünglich ein umfassendes Beschwerderecht, kam damit aber nicht durch.
Auch beim zweiten noch offenen Punkt schlug die Einigungskonferenz den Weg des Ständerats ein. Dabei ging es um die Frage, wer die sieben Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Der Vorschlag der Einigungskonferenz folgte auch hier dem Ständerat und bezeichnete den Bundesrat als Wahlbehörde.
Zudem soll auch der Bundesrat die Geschäftsordnung erlassen. Nationalrat und Bundesrat wollten diese beiden Aufgabe eigentlich beim ETH-Rat belassen.
Der Ständerat muss noch über die Anträge abstimmen.