Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die geforderte Gesamtschau über die Entwicklung der Mittel und der Lastenverteilung in den Bereichen zu erstellen, die gemeinsam verantwortet werden. Einen verbindlichen Auftrag für eine bessere Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone lehnte die Landesregierung aber ab. Diese seien grundsätzlich gewährleistet.
Die Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an den öffentlichen Gesamtausgaben für die Berufsbildung liegt bei 25 Prozent. Erreicht hat der Bund diesen Wert erstmals 2012. Seither hält er ihn oder geht sogar darüber hinaus. In der Periode 2021-2024 dürften es laut Parmelin bereits 27 Prozent sein.
Mit dem überwiesenen Postulat prüft der Bundesrat nun, wie die Kantone die zusätzlichen Bundesmittel einsetzen und wie der Bund sicherstellen kann, dass die Bundesmittel nicht lediglich zu einer Lastenumverteilung führen. Die überwiesene Motion fordert ihn auf, bis Ende 2022 einen Vorschlag zu machen, wie die Finanzierung der Berufsbildung besser gesteuert und geplant werden könnte. Beide Vorstösse kamen von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N).
Laut Kommissionsprecherin Diana Gutjahr (SVP/TG) geht es insbesondere auch darum, zu prüfen, inwiefern die direkten Ausgaben des Bundes von Pauschalbeträgen entkoppelt werden können, ohne das insgesamt mehr Geld ins System fliesst.