(sda) Die Anforderungen an die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden definitiv nicht gesenkt. Der Ständerat hat am Mittwoch zwei gleichlautenden Vorstössen mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Das Geschäft ist damit vom Tisch.

Heute kann ein Gesamtarbeitsvertrag unter drei Bedingungen vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände repräsentieren jeweils mindestens 50 Prozent aller Arbeitgeber respektive Arbeitnehmenden in einem Wirtschaftszweig. Und die Arbeitgeber müssen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmenden des Wirtschaftszweigs beschäftigen.

Zwei gleichlautende parlamentarische Initiativen verlangten nun, die Quoren anzupassen und flexibel zu gestalten.

Ausreichend für eine Allgemeingültigkeit soll neu die Beteiligung von mindestens 35 Prozent aller Arbeitgeber sein, die mindestens 65 Prozent aller Arbeitnehmenden eines Wirtschaftszweigs beschäftigen. Wenn der Anteil der Arbeitgeber zwischen 35 Prozent und 50 Prozent liegt, verändert sich der erforderliche Anteil der Arbeitnehmer im selben Ausmass und beträgt damit höchstens 65 Prozent und mindestens 50 Prozent.

Wenige bestimmen über die Mehrheit

Die vorberatende Kommission empfahl die Vorstösse zur Ablehnung. Pirmin Bischof (CVP/SO) sagte für die Wirtschaftskommission (WAK-S): "Eine Minderheit von Arbeitgebern darf einer Mehrheit die Allgemeinverbindlichkeit nicht aufzwingen können". Mit der Gesetzesänderung könnten die kleinen und mittleren Betriebe gerade in Branchen, in denen es einige grosse und viele kleine Player gebe, überstimmt werden. Dies stärke die Sozialpartnerschaften nicht.

"Wer in der Regel Gesamtarbeitsverträge bekämpft, sollte sich nun nicht rühmen, die Sozialpartnerschaften zu stärken", erklärte hingegen Paul Rechsteiner (SP/SG). Der früherer Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützte die Vorstösse. Mit den Änderungen werde die Allgemeinverbindlichkeit gestärkt. "Erst diese Verbindlichkeit verpflichtet auch Aussenseiter, sich an die Spielregeln zu halten."

Die heutige schweizerische Gesetzgebung stamme zudem aus den Fünfzigerjahren und entspreche den heutigen Umständen mit einem geöffneten Schweizer Arbeitsmarkt nicht mehr, ergänzte Rechsteiner.

Fixe und flexible Quoren

Philippe Bauer (FDP/NE) teilte hingegen die Befürchtungen der kleineren Betriebe, die mit den neuen Quoren überstimmt werden könnten. Die fixen Regeln seien eine Stärke der Gesamtarbeitsverträge. "Die neuen Quoren sind völlig willkürlich gewählt", ergänzte er.

Weil der Ständerat nun schon zum zweiten Mal die Vorstösse abgelehnt hat, ist das Geschäft erledigt.