(sda) Der Ständerat hat am Donnerstag einer Änderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzverfahren bei Motionen neu regelt. Stimmt auch der Nationalrat dem neuen Verfahren zu, müssen die Räte bei einigen Geschäften künftig eine zusätzliche Etappe einlegen.

Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen künftig neue Regeln gelten.

Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abgeändert wird, kann der Erstrat heute in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes ablehnen kann.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes erhält der Zweitrat nun die Möglichkeit, in der zweiten Lesung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen.

Dies werde in bestimmten Fällen zwar zu einer zusätzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung führen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) für die Kommission. Die Beratung der Motionen werde dadurch aber nicht übermässig verlängert.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes wird eine parlamentarische Initiative von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) umgesetzt. Mit dieser neue Regelung würden die Rechte des Parlaments gegenüber dem Bundesrat gestärkt, fügte er an.

Der Ständerat sah dies offensichtlich auch so. Er stimmte der Änderung schliesslich mit 31 zu 0 Stimmen zu. Das Geschäft geht an den Nationalrat.