Gemäss Bundesrat hätten Beschuldigte an solchen Beweiserhebungen - zum Beispiel der Einvernahme von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind - nicht dabei sein dürfen, bevor sie sich selbst geäussert haben. Nach geltendem Recht dürfen alle Parteien im Verfahren an allen Beweiserhebungen teilnehmen.
Dabei soll es nach dem Willen des Nationalrates auch bleiben. Er folgte mit 103 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-N). Diese beantragte, das Teilnahmerecht nicht zu beschränken. Im Rat wurden mehrfach Bedenken geäussert, dass ohne dieses Recht für Beschuldigte faire Verfahren nicht möglich seien.
Justizministerin Karin Keller-Sutter erwiderte, dass mit dem Teilnahmerecht bei Befragungen anwesende Beschuldigte ihre Aussagen sonst aufeinander abstimmen könnten. Der Bundesrat wolle eine massvolle und zurückhaltende Einschränkung und gehe nicht bis zum "Minimum des Zulässigen", das Strafverfolger gewünscht hätten.
Allerdings war auch in der RK-N umstritten, wie weit das Teilnahmerecht gehen sollte. Eine Minderheit wollte es handhaben wie der Bundesrat. Zwei weitere verlangen noch weiter gehende Einschränkungen. Diese Anträge wurden alle mit deutlichem Mehr abgelehnt.
Der Nationalrat unterbrach die Beratung für die Mittagspause. Es lagen noch rund zwei Dutzend weitere Minderheitsanträge vor, die am Nachmittag behandelt werden sollten. Unter anderem geht es dann um Untersuchungs- und Sicherheitshaft, die Verwendung von DNA-Proben und die so genannte "justice restaurative".