Der Rat folgte am Donnerstag der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-N). Das Konzept sieht vor, dass sich beide Parteien in einem Strafverfahren auf ein Mediationsverfahren einigen können. Dessen Ergebnis kann die Strafverfolgungsbehörde berücksichtigen. Eine Pflicht, diesen Weg einzuschlagen, gibt es aber nicht.
Voraussetzung ist, dass die Parteien ins Verfahren einwilligen. Das Opfer und die beschuldigte Person sollen sich aktiv an der Lösung der durch die Straftat entstandenen Schwierigkeiten beteiligen. Geleitet werden muss das Verfahren von einer Mediatorin oder einem Mediator - unabhängig von den Strafbehörden.