(sda) Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden auszuwerten. Der Nationalrat hat am Dienstag mit 123 zu 65 einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.

Mit einer Änderung des Asylgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten kann. Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.

"70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden können ihre Identität nicht nachweisen", sagte Damien Cottier (FDP/VD) für die vorberatende Kommission. Gleichzeitig sei das Recht auf Privatsphäre durch die Bundesverfassung garantiert. Entsprechend gehe es darum, eine "ausgewogene Lösung" zu finden. Die Überprüfung der elektronischen Daten dürfe nur "eine letzte Massnahme" sein, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien.

Widerstand von SP und Grünen

Sp und Grüne lehnten die Überprüfung der elektronischen Daten grundsätzlich ab. "Wir haben Erfahrungen aus Deutschland, die zeigen, dass eine solche Regelung nicht zielführend ist", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). "Für eine Erfolgsquote von weniger als 5 Prozent ist diese Lösung sehr teuer."

Bei der Ausarbeitung der Vorlage sei in der Kommission zudem "schludrig" gearbeitet worden. So könne auch der Mailverkehr eines Asylsuchenden mit einem Anwalt oder mit einem Medienschaffenden in die Hände des SEM gelangen.

Samira Marti (SP/BL) sagte für ihre Fraktion, dass mit dieser Gesetzesänderung Asylsuchende schlechter gestellt würden als Straftäter. Es sei nämlich anders als im Strafrecht kein Rechtsentscheid notwendig, um die Daten auszuwerten.

Kein Asyl ohne Identifikation

"Wie können jemandem nicht ein Menschenrecht zugestehen, wenn wir nicht wissen, um wen es sich handelt", argumentierte hingegen Marianne Binder-Keller (AG) für die Mitte-Fraktion.

Auch die FDP-Fraktion sprach sich für die Auswertung elektronischer Daten aus. Ohne Identifikation könne kein Asyl gewährt werden, sagte Kurt Fluri (FDP/SO).

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Die Fraktion unterstützte entsprechend die Gesetzesänderung. Auch die Grünliberalen sprachen sich für die Überprüfung elektronischer Daten aus.

Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass das Gesetz "nur in wenigen Fällen" angewendet werden solle. Der Bundesrat habe Verständnis für die Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert wurden. Es werde deshalb auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung eine Evaluation durchgeführt. Zudem würden die Daten in Anwesenheit der Betroffenen ausgewertet, wenn nicht darauf verzichtet würde.

Keine weitere Verschärfungen

In der Detailberatung wurden alle Minderheitsanträge abgelehnt. So wollte etwa eine Minderheit um Rutz im Gesetz festlegen, dass das SEM elektronische Datenträger für eine Dauer von fünf Tagen zwangsweise einziehen darf, wenn sich Asylsuchende gegen eine Abgabe wehren.

Rutz beantragte zudem, dass die Einzelfallprüfung der Massnahme aus dem Gesetz gestrichen wird. Die Mitte-Fraktion unterstützte "im Sinne eines effizienten Gesetzes" den Antrag. Fluri gab im Namen der FDP-Fraktion jedoch zu bedenken, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit mit dieser Änderung nicht mehr eingehalten würden. Schliesslich lehnte der Nationalrat auch diesen Minderheitsantrag ab.

Sp und Grüne verlangten wiederum, dass Daten von Drittpersonen, die sich auf den Datenträgern befinden, nicht ausgewertet werden dürfen. Im Gesetzesentwurf ist dies vorgesehen, wenn die Personendaten nicht ausreichen. "Das ist jetzt nochmals eine ganz andere Büchse, die wir öffnen", argumentierte Glättli vergebens.

Ebenfalls chancenlos war ein Minderheitsantrag von Ada Marra (SP/VD), die verhindern wollte, dass die ausgewerteten Daten an die Kantone weitergegeben werden dürfen. Die Kantone sind für den Vollzug der Wegweisung verantwortlich.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.