(sda) Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, in welchen Kantonen bei Einbürgerungsverfahren die Gespräche protokolliert werden und in welchen nicht. Allfällige Lücken sollen behoben werden.

Der Nationalrat überwies am Dienstag ein entsprechendes Postulat mit 122 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung an den Bundesrat. Geschlossen gegen den Vorstoss votierte die SVP-Fraktion.

FDP-Nationalrat Damien Cottier (NE) erklärte für die Staatspolitische Kommission (SPK-N), die den Vorstoss eingereicht hatte, dass ein Protokoll notwendig sei, weil gegen den Entscheid auch gerichtlich vorgegangen werden könne.

Auch der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats empfohlen.

Keine Verpflichtung der Kantone

Eigentlich wollte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) die Kantone dazu verpflichten, bei Einbürgerungen ein Protokoll zu führen. Die Schwesterkommission im Ständerat wies dies jedoch aus ordnungspolitischen Gründen ab.

Es sei nicht Sache des Bundes, den Kantonen und Gemeinden vorzuschreiben, wie sie ordentliche Einbürgerungsverfahren festhalten, befand die Ständeratskommission. Der Bund solle sich im Einbürgerungsverfahren auf den Erlass von Mindestvorschriften beschränken. Die Protokollierung werde ohnehin bereits von der Gerichtspraxis verlangt.

Nach dem Entscheid reichte die Nationalratskommission schliesslich das nun verabschiedete Postulat ein.