(sda) Der Bund darf Druckaufträge weiterhin auch ins Ausland vergeben. Der Nationalrat hat am Montag einen Vorstoss, der dies verhindern wollte, mit 124 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Alt SVP-Nationalrat Felix Müri (LU) wollte den Bundesrat 2017 mit einer Motion beauftragen, dafür zu sorgen, dass bei der öffentlichen Vergabe von Druckaufträgen durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und die Bundesbetriebe nur Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden.

Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung, die Motion abzuschreiben, da die Motion den Entscheiden des Parlaments im Jahr 2019 zum totalrevidierten Beschaffungsrecht und dem Protokoll zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungsrecht widerspreche.

Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Die SVP-Fraktion war mit diesem Antrag jedoch nicht einverstanden. SVP-Nationalrat Thomas Burgherr (AG) erklärte, die Abschreibung der Motion sei nicht zulässig, da der Nationalrat 2018 der Motion zugestimmt habe und das Anliegen nicht erfüllt sei.

Finanzminister Ueli Maurer widersprach Burgherr. Die Motion sei eigentlich erfüllt. "Der Bund gibt nur noch Aufträge ins Ausland, die in der Schweiz nicht gemacht werden", erklärte er. Werde die Motion umgesetzt, könne die Schweiz internationale Verpflichtungen nicht mehr einhalten oder "man müsste Druckereien zwingen, ihr Angebot auszuweiten".

Die Mehrheit stimmte schliesslich für Abschreiben. Das Geschäft geht an den Ständerat.