Die kleine Kammer hiess die Gesetzesänderungen am Mittwoch mit 45 zu 0 Stimmen gut. Die jüngsten Änderungen betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Sie sollen bis Ende Jahre weiterlaufen statt bis Ende Juni.
"Trotz der Lockerungen und anstehender Erleichterungen ist die Rückkehr zur vollständigen Normalität noch nicht gewährleistet", sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Gewisse Einschränkungen zeichneten sich auch nach Ende Juni ab. Aus heutiger Sicht dürften die dafür bewilligten 3,1 Milliarden Franken bis Ende Jahr ausreichen.
Auch hinter die Aufhebung der Obergrenze für nicht rückzahlbare Beiträge an Sportklubs von professionellen und semiprofessionellen Ligen stellt sich der Ständerat.
Die Hilfe von maximal 115 Millionen Franken für Basketball, Eishockey, Fussball, Handball, Unihockey und Volleyball war für die Saison 2020/2021 gedacht und reicht bei möglicherweise andauernden Einschränkungen nicht aus. Sollte es dazu kommen, müsste das Parlament über einen Nachtragskredit entscheiden.
Die Änderungen im Covid-19-Gesetz sollen in der Sommersession bereinigt und für dringlich erklärt werden. Das Gesetz ist bis Ende 2021 gültig, wenn es am 13. Juni an der Urne angenommen wird. Scheitert es, ist es bis zum 25. September gültig. Voraussichtlich am Montag befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage.