Die grosse Kammer stimmte am Mittwoch mit 144 zu 30 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Offenlegungspflicht für Ständerätinnen und Ständeräte. Die kleine Kammer hatte das am Montag mit 25 zu 19 Stimmen abgelehnt.
"Eine unterschiedliche Praxis zwischen National- und Ständerat wäre der Öffentlichkeit schwierig zu erklären", gab Kommissionssprecherin Corina Gredig (GLP/ZH) zu bedenken. Die Transparenzregeln würden zudem nur für gewählte Mitglieder des Ständerats gelten.
Andri Silberschmidt (FDP/ZH) konterte im Namen einer Kommissionsminderheit, dass Ständeratswahlen Sache der Kantone seien und sich der Bund hier nicht einzumischen habe. Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die Regelung mit der Bundesverfassung vereinbar wäre.
Transparenz ab 15'000 Franken
Ansonsten sind die Differenzen im Bundesgesetz über die politischen Rechte ausgeräumt. Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)" ist auf der Zielgeraden und soll am Ende der Sommersession verabschiedet werden.
Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.
Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss.
Initiative wird zurückgezogen
Am Mittwoch debattierte der Nationalrat auch über die Initiative selbst. Diese verlangt, dass Spenden von mehr als 10'000 Franken für eine Partei und einen Wahlkampf öffentlich deklariert werden müssen. Bei den Abstimmungskampagnen sehen die Initianten einen Schwellenwert von 100'000 Franken vor.
Wie der Bundesrat und der Ständerat will auch der Nationalrat das Volksbegehren Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen. Dieser Entscheid fiel mit 110 zu 73 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe sei einer Regelung auf Verfassungsstufe vorzuziehen, lautete der Tenor im bürgerlichen Lager.
Die über dreistündige Diskussion war für die Galerie. Mitglieder des Trägervereins der Transparenzinitiative bekräftigten im Nationalrat mehrmals, dass die Initiative nach den Schlussabstimmungen am Ende der Sommersession zurückgezogen werde, sollten die Schwelle von 15'000 Franken und die Stichprobenkontrolle von National- und Ständerat unterstützt werden. Diese Kriterien sind erfüllt.
"Keine Angst vor einer Abstimmung"
Das hinderte die Mitglieder der grossen Kammer nicht daran, die bereits bekannten Argumente für und gegen die Initiative vorzubringen. Fast vierzig Rednerinnen und Redner traten auf - insbesondere die Sympathisierenden der Initiative ergriffen das Wort.
"Wir haben keinesfalls Angst vor einer Volksabstimmung", kommentierte Nadine Masshardt (SP/BE), Mitglied im Initiativkomitee, den bevorstehenden Rückzug der Initiative. Verschiedene Abstimmungen in den Kantonen hätten gezeigt, dass das Anliegen mehrheitsfähig sei.
"Politik und Transparenz: Das gehört im 21. Jahrhundert zusammen", sagte Corina Gredig (GLP/ZH). Das Parlament habe die Zeichen der Zeit mit dem erarbeiteten Gegenvorschlag erkannt. Verschiedentlich fiel das Wort "historisch".
"An Absurdität kaum zu überbieten"
Auch Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und Mitte-Fraktion stellten sich nicht gegen mehr Transparenz, warnten aber davor, zu viel vom Gegenvorschlag zu erwarten. "Die erhöhte Transparenz wird wahrscheinlich nicht erreicht", sagte Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Andri Silberschmidt (FDP/ZH) forderte namentlich die Linken dazu auf, die neuen Transparenzregeln in den eigenen Reihen vorzuleben. In der jüngeren Vergangenheit sei das nicht immer der Fall gewesen.
Weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag etwas anzufangen weiss die SVP. Die beiden Projekte seien "an Absurdität und Realitätsferne kaum zu überbieten", kritisierte Gregor Rutz (SVP/ZH). Die Transparenzinitiativen widersprächen dem politischen System der Schweiz. Implizit werde allen Korruption unterstellt.
Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zum Abschluss der Debatte zu bedenken, dass in der Bevölkerung ein gewisser Mentalitätswandel stattgefunden habe. Deshalb habe der Bundesrat seine anfängliche Skepsis gegenüber eines indirekten Gegenvorschlags überdacht. Am Nein zur Initiative halte der Bundesrat aber fest. Der Bundesrat zweifle an deren Umsetzbarkeit.