(sda) In der Schweiz sollen die Strafen für gewisse Delikte verschärft werden. Härter angefasst werden sollen künftig Randalierer, Vergewaltiger und Urheber von schweren Körperverletzungen. Der Nationalrat hat mit der Beratung zum Strafrecht begonnen.

Der Ständerat hat das umfangreiche Paket vor genau einem Jahr beraten. Es umfasst einerseits die Harmonisierung der Strafrahmen und andererseits die Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht. Betroffen sind rund 40 Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen.

Bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch Gruppen von gewalttätigen Randalierern soll die Strafe neu statt 30 mindestens 120 Tagessätze betragen. Gemäss Beschluss des Ständerates vom letzten Juni sollen Geldstrafen in diesem Zusammenhang jedoch nur noch in leichten Fällen möglich sein. In der Regel müsste eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Mindestens ein Jahr für Körperverletzung

Die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung soll von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Für gewerbsmässig begangene Vermögensdelikte soll die Mindeststrafe auf sechs Monate vereinheitlicht werden.

Telefon-Belästigung kann nach dem Willen des Ständerats künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Heute droht dafür lediglich eine Busse.

Weniger bedingte Strafen für Ersttäter

Der Ständerat will zudem den Umgang mit bedingten Strafen anpassen. Heute gilt, dass Ersttäter und -täterinnen bei günstiger Prognose in der Regel zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Neu soll das im Gesetz nicht mehr als Regel, sondern nur als Möglichkeit formuliert sein.

Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Ausdruck davon sind die über 70 Revisionen des Strafgesetzbuches in den vergangenen 40 Jahren. Allerdings blieb bisher ein Quervergleich aus, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die aktuelle Revision soll dies nun ändern.