(sda) Der Ständerat will in einem Gesetz regeln, unter welchen Bedingungen Kriegsmaterial exportiert werden darf. Er hat zudem den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Korrekturinitiative verschärft und einen Artikel gestrichen, der es dem Bundesrat in Eigenregie erlauben würde, Ausnahmen vom Gesetz vorzusehen.

Der Ständerat hat am Donnerstag die Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)" mit 30 zu 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, dies gegen die Stimmen von SP und Grünen.

Mit 30 zu 11 Stimmen sprach sich eine Mehrheit des Rats für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats aus. Die Vorlage wurde jedoch in einem Punkt deutlich verschärft.

Der Gegenvorschlag des Bundesrats sieht eine Ausnahmeklausel vor: Der Bundesrat soll weiterhin die Kompetenz haben, bei ausserordentlichen Umständen "zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes" von den Bewilligungskriterien abzuweichen.

Knapper Entscheid

Mit einer Mehrheit bestehend aus Ständerätinnen und Ständeräten von Mitte, SP und Grüne hat der Ständerat diese Ausnahmeregelung nun aus dem Gegenvorschlag gestrichen - mit 22 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Ständerat kommt damit einem zentralen Anliegen der Initianten entgegen.

Nur unter der Bedingung, dass die Ausnahmeregelung im Gegenentwurf gestrichen wird, zeigten sich die Initianten bereit, einen Rückzug der Volksinitiative zu prüfen.

Mitte, SP und Grüne setzen sich durch

Die Debatte im Ständerat konzentrierte sich dann schliesslich auch auf diesen Ausnahmeartikel. Die Luzerner Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte) erklärte, dass es mit dem Ausnahme-Artikel "immer irgendwie möglich wäre, eine Ausnahme zu finden". Mit der Streichung werde die Verantwortung für den Kriegsmaterialexport von der Exekutive auf die Legislative verlagert. Dies wiederum würde Bundesrat und Verwaltung entlasten, meinte Gmür-Schönenberger.

SP-Ständerat Daniel Jositsch (ZH) sprach von einem "Schelmenstreich", weil mit dieser Ausnahme alles offen gelassen werde. "Dann lassen wir das mit dem Gegenentwurf lieber ganz sein", ergänzte er, "ausserordentliche Gründe finden sie immer".

Waffenexporte würden ethische Fragen aufwerfen, die die Bevölkerung beschäftigten, sagte die Genfer Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne). Es stellten sich aber bei den Waffenexporten nicht nur ethische Fragen, sondern auch demokratische. Mit der Ausnahmeregelung im Gegenentwurf gebe es keine "demokratischen Kontrolle" beim Kriegsmaterialexport, weil das letzte Wort beim Bundesrat bleibe.

Parmelin: Bundesrat braucht Spielraum

Werner Salzmann (SVP/BE) entgegnete, dass ein Gegenentwurf auch kompromissfähig sein müsse. Selbst dem Gegenvorschlag des Bundesrats mit der Ausnahmeregelung könne er "nur zähneknirschend" zustimmen. Mit dem Gegenvorschlag werde der Bundesrat zu stark in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt, argumentierte er. "Dies hat der Bundesrat realisiert, und deshalb hat er auch diesen einen Artikel eingeführt, der ihm diesen Spielraum wieder einräumt", ergänzte er.

"Auch die Blaulicht-Einsätze der Polizei oder der Ambulanz sind nicht bis ins letzte Detail geregelt", sagte Thierry Burkart (FDP/AG), und argumentierte gegen die Streichung der Ausnahmeklausel. Diese Klausel bedeute aber nicht, "dass alle anderen Regelungen nicht mehr gültig sind", ergänzte er.

Bundespräsident Guy Parmelin erklärte schliesslich, der Bundesrat müsse auf aktuelle Veränderungen reagieren können. "Die tatsächliche Frage, die sich stellt, ist, wie man auf die Veränderungen der internationalen Sicherheitslage angemessen und rasch reagieren will, wenn diese Ausnahmeregelung gestrichen wird", sagte er.

Gegen den Willen von Bundesrat, FDP und SVP wurde die Ausnahmeklausel schliesslich gestrichen.

Initiative und Gegenvorschlag

Bei den Initianten dürfte der Entscheid begrüsst werden. Mit der Korrekturinitiative verlangt eine Allianz von Parteien und Hilfswerken, dass Kriegsmaterial nur noch in demokratische Staaten exportiert werden darf.

Darüber hinaus sollen keine Waffen mehr an Staaten verkauft werden, in denen die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Ausnahmen soll es keine mehr geben. Die entsprechenden Kriterien sollen auf Verfassungsstufe gehoben werden. Heute sind die Exportkriterien in der Kriegsmaterialverordnung festgehalten.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Er schlägt mit dem indirekten Gegenvorschlag vor, Kriegsmaterial in Länder zu verbieten, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen. Dies solle neu auf Gesetzesstufe statt auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.