(sda) Die Räte sind sich nach drei Beratungsrunden nicht einig geworden, wie der Experimentierartikel zur Entlastung der Prämienzahler im Gesundheitswesen im Detail ausgestaltet werden soll. Nun ist die Einigungskonferenz am Zug.

Konkret geht es um das erste Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms, welches der Bundesrat im August 2019 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Darin sind verschiedene Massnahmen gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verankert. Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr.

Eine wichtige Massnahme dieses Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden. Der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt.

Mit dem neuen Experimentierartikel sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen denkbar oder im Bereich der integrierten Versorgung. Grundsätzlich befürworten National- und Ständerat dieses Instrument. Das Parlament baute den Anwendungsbereich der Bestimmung jedoch stark aus.

Schranken für Pilotprojekte

Uneinig blieben sich die Räte lange Zeit über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte. Der Nationalrat will im Gesetz Bereiche auflisten, in welchen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Der Ständerat war bisher gegen eine solche Auflistung.

Nun lenkte die kleine Kammer ein. Nach Überprüfung sowohl der rechtlichen Anforderungen als auch der materiellen Zielsetzungen der Regelung sei man zum Schluss gekommen, dass es gesetzlich klar abgesteckte Bereiche für Pilotprojekte brauche, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) im Namen der Gesundheitskommission.

Der Ständerat ergänzte das Konzept des Nationalrats aber. So sollen die Stärkung der Anforderungen der Qualität und die Förderung der Digitalisierung als weitere Zielsetzungen für Pilotprojekte im Gesetz verankert werden.

Weitere Massnahmen in Diskussion

Stillschweigend präzisierte die kleine Kammer in einem anderen Bereich des Massnahmenpakets, dass die Tarifpartner insbesondere dann von der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur für ambulante Pauschalen abweichen dürfen, wenn regionale Gegebenheiten dies erfordern.

Nun ist die Einigungskonferenz am Zug. Über deren Antrag soll am Mittwoch der Nationalrat und am kommenden Montag der Ständerat befinden. Stimmen beide Räte diesem Vorschlag zu, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Sommersession.

Über die weiteren Massnahmen des Kostendämpfungspakets, darunter das umstrittene Referenzpreissystem für Generika, entscheidet der Ständerat später. Die Ständeratskommission wird die Detailberatung nach der Sommersession aufnehmen.