(sda) Wie im Covid-19-Gesetz vorgesehen, sollen auch die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur Ende des Jahres eingestellt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch entschieden, für die Kultur keine Ausnahme zu machen.

Mitte Mai beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze von 115 Millionen Franken für À-fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden.

Der Ständerat stimmte bei der ersten Beratung beiden Vorschlägen zu. Der Nationalrat brachte dann jedoch eine Änderung am Gesetz an, mit der sich der Ständerat bei der zweiten Beratung nicht einverstanden zeigte.

Der Nationalrat wollte die Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April 2022 statt bis Ende Jahr verlängern. Das sei nicht sinnvoll, sagte Hannes Germann (SVP/SH) für die vorberatende Kommission. "Die Verlängerung bis April 2022 einzig für die Kultur ist nicht verständlich - auch anderen Branchen dürfte es dann noch schlecht gehen", ergänzte er. Bei der Kultur seien auch die Kantone in der Pflicht.

Alle Massnahmen sollten Ende des Jahres beendet werden, sagte auch Finanzminister Ueli Maurer. "Die Ausnahme für die Kultur wäre ein Präjudiz für viele andere." Der Ständerat schloss sich stillschweigend der Kommission und dem Bundesrat an. Bei allen anderen Differenzen folgte er dem Nationalrat.

Bei der Unterstützung der Sportclubs sollen Profiklubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, jene Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der Ticketeinnahmen übersteigen.

Personen mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, sollen bis Ende Jahr statt bis Ende Juni mit einer höheren Entschädigung unterstützt werden.

Bei den Massnahmen Bereich von Versammlungen von Gesellschaften hatte der Nationalrat eine formale Anpassung vorgenommen. Dabei geht es um Aktionärsversammlungen und eine Vereinfachung der technischen Durchführungen.

Mit der einen Differenz geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Dieser hatte die Verlängerung für die Kultur bis im April 2022 mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.