Nach dem Scheitern des Bundesgerichtsgesetzes im Parlament habe das Gericht im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Kapazitäten selbst angepasst, berichtete Manuela Weichelt (Grüne/ZG) namens der Geschäftsprüfungskommission (GKP-N) des Nationalrats.
"Es ist sehr erfreulich, dass unsere Gerichte auch im Pandemiejahr sehr gut gearbeitet haben", sagte SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) namens der Schwesterkommission im Ständerat.
Anwesend in den Ratsdebatten war Martha Niquille, die Präsidentin des Bundesgerichts. Im Ständerat verlangte sie, dass wenigstens die unbestrittenen Punkte bei der Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) wieder aufgenommen werden sollten. Etwa soll es laut Niquille bei Bussen unter 500 Franken nicht mehr möglich sein, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.
National- und Ständerat waren im vergangenen Jahr nicht auf die Revision eingetreten. Die Revision hätte es erlaubt, das Gericht zu entlasten.
"Wenn man wirklich eine Entlastung des Bundesgerichts will, muss der Zugang zum Gericht eingeschränkt werden", sagte sie. Dies sei ein politischer Entscheid, der getroffen werden müsse. "Sonst werden wir immer überlastet sein." Und das Gericht werde nicht darum herumkommen, mehr Mittel zu beantragen.