Die Alterslimite für Bundesanwälte soll nach der Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Michael Lauber auf Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden. Auf die neue Altersgrenze von 68 Jahren hatten sich die Rechtskommission bereits zuvor geeinigt. Es ging noch um das Einführungsdatum.
Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte mit 64 oder 65 Jahren ihr Amt abgeben. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben.
Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats als parlamentarische Initiative. Der Ständerat gab dieser in der vergangenen Frühjahrssession oppositionslos Folge.
Die Stelle des Bundesanwalts ist vakant. Die parlamentarische Gerichtskommission hat nach zwei Ausschreibungen bislang keine überzeugende Kandidatur für Laubers Nachfolge gefunden. Am 19. Mai wurde die Stelle ein drittes Mal ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 21. Juni.
Das Geschäft geht an den Nationalrat.