Bei den Anpassungen handle es sich nur um punktuelle Änderungen, sagte Beat Rieder (Mitte/VS) für die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S). Die Kommission arbeitete den Gesetzesentwurf aus. Angestossen wurde die Revision mit einem Vorstoss von alt Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE).
Neu sollen Änderungen der Stiftungsurkunde zum Zweck oder der Organisation einer Stiftung mit der Angabe eines sachlichen Grundes möglich sein. Zudem soll eine solche Änderung nicht mehr notariell beurkundet werden müssen. So sollen Stiftungen flexibler werden und der Stiftungsstandort Schweiz attraktiver. Heute sind die Hürden für eine Änderung der Stiftungsurkunde viel höher und in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Neu wird also eine schweizweite Regelung eingeführt.
Mit einem Minderheitsantrag wollte Othmar Reichmuth (Mitte/SZ) erreichen, dass die Kontrolle über die Stiftungen ausgebaut wird. Dieser Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt. Die Aufsicht sei ausreichend geregelt, befand eine Mehrheit.
Der Bundesrat habe sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür ausgesprochen, den Stiftungsstandort Schweiz zu stärken, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat. Der Entwurf sei auch in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden.
Der Ständerat nahm die Änderungen ohne Gegenstimme an. Als nächstes entscheidet der Nationalrat.