(sda) Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Am Montag hat der Ständerat als Erstrat der Gesetzesrevision zugestimmt.

Ziel des Bundesrates ist es, dass sich die Aufsicht stärker an den Risiken orientiert, Grundsätze der guten Unternehmensführung festgelegt werden und die Informationssysteme in der 1. Säule zweckmässig gesteuert werden.

Die AHV-Gesetze sollen entsprechend geändert werden. Die Aufsicht über die AHV ist seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Das gilt auch für die mit der AHV verbundene Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft und die Ergänzungsleistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Die Aufsicht über die IV wurde hingegen mit der 5. IV-Revision im Jahr 2008 grundlegend modernisiert. Dies soll nun auch in den anderen Zweigen der 1. Säule erfolgen, um die Stabilität des Vorsorgesystems zu garantieren. Eine Modernisierung hatte auch die Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert.

Entscheid im Sinne der Kantone

Eintreten auf die Vorlage war im Ständerat unbestritten. Zu Diskussionen führte die Frage, ob kantonale Regierungsmitglieder und Angestellten der öffentlichen Verwaltung weiterhin in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden vertreten sein dürfen.

Der Bundesrat wollte diese Praxis unterbinden, um die Unabhängigkeit der Aufsicht zu gewährleisten.

In der Vernehmlassung hatten sich die Kantone gegen diese Regelung gewehrt. Mit dieser Vorgabe würde in die Kompetenz der Kantone eingegriffen, argumentierten sie.

Der Entscheid für die Kantone fiel schliesslich mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Ausserdem will der Ständerat, dass Vermittlungstätigkeiten nicht im Gesetz geregelt werden. Der Bundesrat hatte eine solche Regelung vorgeschlagen. Diese Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen, befand eine Mehrheit. Der entsprechende Artikel wurde schliesslich mit 28 zu 14 Stimmen gegen den Willen von SP und Grünen gestrichen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an - mit 43 zu 0 Stimmen.

Das Geschäft geht an den Nationalrat.