(sda) Im Rahmen der laufenden Revision des Strafgesetzes soll geprüft werden, ob Politiker auch ausserhalb des Bundeshauses unter besonderen Rechtsschutz gestellt werden sollen.

Der Ständerat hat deshalb zwei parlamentarische Initiativen aus formalen Gründen nicht erheblich erklärt, die höhere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden verlangen. Damit sind die Initiativen vom Tisch.

Die Harmonisierung der Strafrahmen ist Gegenstand einer laufenden Gesetzesrevision. Der Nationalrat hatte Anfang Juni im Rahmen dieser Beratungen die Strafen bei Gewalt gegen Beamte und Behörden verschärft. Die Frage, ob allenfalls auch Politikerinnen und Politiker besser geschützt werden sollen, könne im Rahmen dieser Diskussionen geprüft werden, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).

Angeregt hatte dies Thomas Minder (parteilos/SH). Er verwies auf die Gewalt und Drohungen gegen Exponenten verschiedener politischer Lager vor den Abstimmungen vom vergangenen Wochenende. Viele seien ernsthaft bedroht worden, einzelne hätten sich deshalb aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. "Das ist mehr als unschön in einem Land, das die freie Meinungsäusserung und die Demokratie hochhält."

Jositsch bestätigte, dass Bundesparlamentarier juristisch keine Behördenmitglieder mehr sind, sobald sie nicht "hier im Gebäude handeln". Wenn also ein Nationalrat oder eine Ständerätin beispielsweise an einem Podium auftritt, tut sie dies rechtlich gesehen als Privatperson.