Die kleine Kammer nahm den Vorstoss am Mittwoch oppositionslos an. Mit der Motion hatte die Rechtskommission (RK-S) ein Anliegen aufgenommen, das der Kanton Solothurn mit einer Standesinitiative eingebracht hatte. Die Initiative selbst lehnte der Ständerat ab.
Die Verfahren seien komplexer geworden, unter anderem wegen des neuen Namens- und Sorgerechts, begründete der Kanton Solothurn sein Begehren. Die Gebührentarife des Bundes lägen weit unter den tatsächlichen Kosten der Verwaltungsverfahren im Zivilstandswesen.
Der Bundesrat stellte sich hinter die Motion. Die Kantone arbeiteten an einem Kostendeckungsmodell, berichtete Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat. Im Herbst stehe ihre konsolidierte Position fest. Wie die Finanzierung der Arbeiten der Zivilstandsämter geregelt werde, sei Aufgabe der Politik.
Motion und Initiative gehen an den Nationalrat.