(sda) Der Nationalrat verlangt, dass Pflegeheimen zusätzliche Quarantäne-Anweisungen erhalten und die Intensivpflegeplätze der Spitäler finanziell abgesichert werden. Er hat am Mittwoch gegen den Willen des Bundesrates einen entsprechenden Vorstoss mit 128 zu 57 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) wollte den Bundesrat beauftragen, den Kantonen diesbezüglich Dampf zu machen. Sie müssten den Pflegeheimen die nötigen Mittel in die Hand geben, damit sie regelmässig testen und dem Personal ermöglichen können, die Quarantäneregeln einzuhalten. Falls Personal fehle, müsse die Armee Leute zur Verfügung stellen.

Die Spitäler ihrerseits benötigten genaue Vorgaben und die notwendige finanzielle Sicherheit, damit sie ihre Intensivpflegekapazitäten bei einem erneuten Aufflammen der Pandemie rasch steigern könnten. Kommissionssprecher Pierre-Yves Maillard (SP/VD) räumte ein, die Lage sei unterdessen weniger angespannt. Aber niemand wisse, wie es nächsten Herbst oder Winter aussehe. Die Institutionen müssten bereit sein.

Obwohl die meisten Corona-Patienten in Heimen gestorben seien, hat die Schweiz gemäss SGK-N nur wenige Mittel in einen besseren Schutz der besonders gefährdeten Personen investiert. Sie habe den Kantonsärzten sogar erlaubt, die Quarantänepflicht bei schwerwiegendem Personalmangel aufzuheben.

Auf Kapazitätsausbau verzichtet

Was die Spitäler betreffe, so die Kommission, so hätten diese in der zweiten Welle darauf verzichtet, ihre Kapazitäten in den Intensivstationen erneut auszubauen. Grund dafür sei gewesen, dass sie für den Ausbau während der ersten Welle im April 2020 nur teilweise entschädigt worden seien. Es brauche deshalb seitens der Kantone finanzielle Sicherheiten, um eine künftige schnelle Überlastung zu verhindern.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er verwies namentlich auf die Zuständigkeit der Kantone und der jeweiligen Arbeitgeber. Es liege zudem keine veränderte Ausgangslage für den Einsatz von Armeeangehörigen vor, die eine Abkehr vom Entscheid des Bundesrates und des Parlamentes begründen würde, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat.

Die Landesregierung erinnert zudem an das im Frühling 2020 erarbeitete Faktenblatt, das die Kostenübernahme der Kapazitäten in verschiedenen Bereichen regelt. Mit diesen Regelungen habe der Bund die Mittel wahrgenommen, die in seiner Kompetenz lägen.