Das Nein zum E-ID-Gesetzes an der Stimmurne im März habe deutlich gezeigt, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung zwar eine E-ID wünsche, eine solche allerdings von der öffentlichen Hand ausgestellt und betrieben werden müsse, heisst es in den Motionen. Diese gehen nun zur Beratung in den Ständerat.
Bei der neuen Ausarbeitung der E-ID sollen die Grundsätze Datensparsamkeit, dezentrale Datenspeicherung sowie "Privacy by Design" eingehalten werden. "Privacy by Design" bedeutet, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung von Soft- und Hardware berücksichtigt wird.
Zudem soll die E-ID auf privatwirtschaftlich entwickelten Produkten und Diensten beruhen dürfen, der Ausstellungsprozess und der Gesamtbetrieb der Lösung müsse aber in der Verantwortung staatlicher, spezialisierter Behörden erfolgen, heisst es in den Motionen.
Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor stellte sich den Motionen entgegen. Das Problem sei, dass die Formulierung zu restriktiv sei. Man müsse nicht alles dem Staat überlassen. Ein zentralisiertes System sei hier nicht gewinnbringend.
Offene Türe beim Bundesrat
Mit dem neuen Anlauf aus dem Parlament werden beim Bundesrat offene Türen eingerannt. Auch die Regierung möchte so rasch wie möglich einen neuen Vorschlag unterbreiten, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Ihr Justizdepartement (EJPD) habe bereits eine erste Auslegeordnung erarbeitet. Anfang September hat sie zudem eine öffentliche Konsultation eröffnet, damit die staatliche E-ID möglichst breit abgestützt ist.
In der Konsultation sollen laut EJPD insbesondere drei Fragen beantwortet werden: Welche Anwendungsfälle stehen für eine E-ID im Vordergrund? Welches sind die wichtigsten Anforderungen an eine staatliche E-ID als digitaler Ausweis? Und: Welchen Nutzen gibt es in einer nationalen Infrastruktur, die es dem Staat und Privaten ermöglicht, digitale Nachweise auszustellen und überprüfen zu können?
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober. Das Ergebnis werde dem Bundesrat als Richtungsentscheid dienen, der Ende Jahr gefällt werden solle, sagte Keller-Sutter. Mitte 2022 solle die Vernehmlassung eröffnet werden.
Ein staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis (E-ID) soll es den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz ermöglichen, online mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen - etwa im Kontakt mit Behörden oder beim Einkaufen im Internet.