(sda) Die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsicht sollen mit einer Gesetzesrevision reformiert werden. Dieser Meinung ist der Ständerat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission oppositionslos gutgeheissen. Der Startschuss könnte schon bald erfolgen.

Der Nationalrat berät in den nächsten Wochen über einen gleichlautenden Vorstoss seiner Kommission. Nimmt die grosse Kammer die Motion erwartungsgemäss an, kann der Bundesrat mit den Umsetzungsarbeiten beginnen.

Konkret soll die Regierung eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft (BA) und ihrer Aufsicht (AB-BA) vorlegen. Grundlage sollen verschiedene Berichte bilden, die in den vergangenen Monaten publiziert wurden - darunter der Schlussbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte.

Auch Keller-Sutter für Reform

Diese schlugen eine "Status quo plus"-Lösung vor. Damit bliebe die Bundesanwaltschaft eigenständig und würde weiterhin von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde kontrolliert. Allerdings müssten die Kompetenzen der Aufsicht geklärt und gestärkt werden, empfahlen die GPK. Es stelle sich auch die Frage, ob die Bundesanwaltschaft vielleicht besser im Kollegium geleitet würde.

Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der parlamentarischen Gerichtskommission, gab zu bedenken, dass auch seine Kommission rund um die Amtsenthebung von Bundesanwalt Michael Lauber die Wahl eines neuen Bundesanwalts verschiedene "rechtliche Lücken und Unstimmigkeiten" festgestellt habe.

Justizministerin Karin Keller-Sutter setzte sich im Namen des Bundesrats ebenfalls für eine sanfte Reform ein. "Wir müssen nicht alles neu denken," sagte sie.