Der Bundesrat müsse die Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger garantieren können, verlangte Eva Herzog (SP/BS) mit der Motion.
Auch die Reisefreiheit von Einwohnerinnen und Einwohner, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung zum Grenzgebiet haben, müsse bestmöglich aufrecht erhalten werden, sagte sie. "Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb der Bundesrat die Motion, die von 15 Ratsmitgliedern unterzeichnet wurde, nicht annehmen will."
Der Bundesrat argumentierte, das Anliegen sei bereits in das Covid-Gesetz aufgenommen worden und deshalb erfüllt. Innenminister Alain Berset erklärte im Ständerat, es sei nicht notwendig, das Epidemiengesetz zu ändern. Es gebe keinen Handlungsbedarf, weil das System ja funktioniere. "Das bedeutet nicht, dass das Anliegen nicht wichtig ist", schloss Berset.
Herzog erklärte jedoch, dass das Covid-Gesetz zeitlich befristet sei. Das Anliegen sei entsprechend im Epdemiengesetz zu regeln.
Der Ständerat folgte dieser Argumentation schliesslich und nahm die Motion mit 29 zu 7 Stimmen an.
Der Vorstoss geht an den Nationalrat.