Der Entscheid fiel mit 25 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Auf Bundesebene ist der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen eingeführt worden. Der Kanton Jura wollte, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, grosszügigere Regelungen und Modalitäten vorzusehen.
Fragmentierte kantonale Lösungen seien nicht zweckmässig, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG) für die vorberatende Kommission. Viele Unternehmen seien überkantonal tätig. Der Arbeitnehmerschutz sei im Bundesrecht geregelt. Der Kanton Jura habe aber das Recht, vor Bundesgericht zu gehen und sich dieses Recht zu erstreiten.
Die Kantone sollten über die Möglichkeit verfügen, weitergehende Lösungen einzuführen, sofern sie auch die Finanzierung tragen, befand hingegen eine Minderheit des Rats.
Das Geschäft geht an den Nationalrat.