Der Nationalrat hat sich zu Beginn der Herbstsession dafür ausgesprochen, dass Zutaten in Tabakprodukten verboten werden sollen, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Das betrifft zum Beispiel Mentholzigaretten.
Ein Mentholverbot würde dazu führen, dass rund 25 Prozent der in der Schweiz hergestellten Produkte nicht mehr hergestellt werden könnten, sagte Damian Müller (FDP/LU) von der Wirtschaftskommission. Das hätte weitreichende wirtschaftliche Folgen. Der Rat folgte seinem Votum und strich das Verbot.
Zudem will der Ständerat im Gesetz selber regeln, welche Zutaten verbotenen sind. Geht es nach dem Nationalrat, soll dagegen der Bundesrat die Entscheidungskompetenz haben, welche Zutaten in Tabakprodukten verboten sein sollen und welche nicht. Der Ständerat blieb am Montag auf seiner Linie.
Dafür ist der Ständerat dem Nationalrat in einem anderen Punkte entgegen gekommen. Laut dem Nationalrat soll die Verwendung von E-Zigaretten in bestimmten Zonen spezialisierter Verkaufsgeschäfte zugelassen sein. Der Ständerat wollte diese Ausnahme zunächst im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen streichen, schwenkte dann am Montag aber um.
Mit den neuen Rechtsvorschriften sollen Massnahmen ergriffen werden, die den Konsum von Tabakprodukten verringern - unabhängig davon, ob diese geraucht, erhitzt, geschnupft oder oral eingenommen werden. Die Vorlage soll zudem gewisse Anliegen der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" aufnehmen. Diese wird von Bundesrat und beiden Räten zu Ablehnung empfohlen.
Aus Sicht der Initianten ist die vorliegende Revision des Tabakgesetzes aber eine "Alibiübung", wie sie am Abend in einer Mitteilung schrieben. Kinder und Jugendliche könnten nur dann wirkungsvoll vor dem Einstieg in den Tabakkonsum geschützt werden, wenn Werbung und Sponsoring sie nicht erreiche. Der Gesetzesentwurf biete zu viele Möglichkeiten für die Bewerbung von Nikotin- und Tabakprodukten. Gerade diejenigen Werbemassnahmen, die Jugendliche am stärksten erreichen, blieben durch die Gesetzesrevision weiterhin erlaubt.
Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.