(sda) Für die Herbstsession reicht es zwar nicht mehr, aber ab dem 2. Oktober wird es wohl auch für den Zutritt zum Bundeshaus ein gültiges Covid-Zertifikat brauchen. In der Wintersession dürfte es für die Mitglieder des Parlamentes zum Zug kommen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die gesetzliche Grundlage ausgearbeitet, die den Zutritt zum Bundeshaus nur noch mit einem Zertifikat erlaubt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die Vorlage gehe nun an den Bundesrat zur Stellungnahme, so dass die Räte sie nächste Woche beraten könnten. Das Geschäft soll noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Die Pflicht soll ab dem 2. Oktober gelten. Die Herbstsession dauert bis am Freitag, 1. Oktober. Alle Ratsmitglieder, Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren dürften dann nur noch mit einem gültigen Zertifikat ins Bundeshaus.

Ohne Masken und Plexiglas

Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die nicht geimpft oder genesen sind, könnten "ohne erheblichen Aufwand und ohne Eingriff in die persönliche Integrität" ein Zertifikat erwerben, indem sie zweimal wöchentlich einen Speicheltest machten. Wer zwingend im Parlamentsgebäude anwesend sein muss, erhält die Kosten für allfällige Tests erstattet.

Mit diesem Schritt wird die Bundesversammlung ohne Schutzmassnahmen wie Maskenpflicht oder Plexiglaswände tagen können, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Wintersession beginnt am 29. November.

Zudem leiste die Bundesversammlung so einen weiteren Beitrag zur Pandemiebekämpfung und übernehme mit der Anwendung dieses Instruments eine gewisse Vorbildfunktion.

Fehlende Gesetzesgrundlage

Die Herbstsession startete am 13. September, genau an dem Tag, als schweizweit die ausgeweitete Zertifikatspflicht in Kraft trat.

Nationalratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) gab damals bekannt, dass das Ratsbüro beschlossen habe, die Staatspolitische Kommission damit zu beauftragen, mit einer Kommissionsinitiative möglichst rasch die Rechtsgrundlage für eine Zertifikatspflicht für das Bundeshaus zu schaffen.

Anfang September hatte die Verwaltungsdelegation des Parlaments mitgeteilt, dass es für Parlamentarierinnen und Parlamentarier keine Zertifikatspflicht gebe.

Sie begründete ihren Entscheid mit einer Bestimmung des Bundesrats. Dieser habe festgehalten, "dass eine Zertifikats-Zugangsbeschränkung bei politischen Versammlungen der Legislative unzulässig ist, da die verfassungsmässigen Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder und Magistratspersonen zu sehr eingeschränkt würden".