In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das Gesetz mit 29 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative mit dem Titel "Sicherere Strassen jetzt!". In der Folge arbeitete die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) einen Gesetzesentwurf aus.
Demnach sollen Lastwagen und Busse nur noch durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen, wenn sie über modernste Sicherheitsassistenzsysteme verfügen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden internationalen Transitverkehr erhöht werden.
Erfolgloser Angriff
Eine Minderheit im Ständerat beantragte erfolglos, nicht auf die Vorlage einzutreten. Hansjörg Knecht (SVP/AG) erklärte, dass diese Änderung des Strassenverkehrsgesetz mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Die Initiative sei vor fünf Jahren eingereicht worden.
Heute geschehe die Ausstattung mit modernen Fahrassistenzsystemen von internationalen Unternehmen so oder so. Die Binnentransporteure würden jedoch unter dieser Regelung leiden. Zudem sei ein Konflikt mit der EU zu erwarten, wenn die Schweiz diese Regelung einführe.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) argumentierte für ein Eintreten auf die Vorlage. Viele schwere Unfälle könnten mit den modernen Fahrassistenzsystemen vermieden werden, sagte er. Der Rat beschloss in der Folge mit 27 zu 10 bei 2 Enthaltungen Eintreten.
Streit um Frist
In der Detailberatung umstritten war eine Ausnahmeregel für den Binnenverkehr. Konkret sollen die Assistenzsysteme für das Befahren der Transitstrassen im Alpengebiet spätestens fünf Jahre, nachdem sie für die Erteilung der Typengenehmigung oder die Fahrzeugprüfung obligatorisch geworden sind, auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein.
Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.
Eine Minderheit des Ständerates wollte diese Kann- und eine Muss-Formulierung umwandeln. Knecht argumentierte, Binnentransporteuere würden sonst erheblich geschädigt. Sie betrieben in der Regel ältere Fuhrparks, weil sie kürzere Distanzen bedienten. Deshalb seien sie auch seltener mit neusten Sicherheitssystemen ausgerüstet. Ihnen müsse man die notwendige Umstellungszeit einräumen.
"Nicht gerade schmeichelhaft"
Es mache keinen Unterschied, ob ein Lastwagen ein Schweizer oder ein Ausländer-Nummernschild habe, wenn es um die Sicherheit gehe, wehrte sich Verkehrsministerin Sommaruga gegen diese Pflicht. Im übrigen seien die Befunde von Knecht "nicht gerade schmeichelhaft für das einheimische Gewerbe.
"Eine Privilegierung des Binnenverkehrs ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und lässt sich auch materiell nicht begründen", sagte die Magistratin weiter.
Von einer zwingenden Formulierung wollte die Mehrheit des Ständerates schliesslich mit 23 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung nichts wissen.