Mit der Reform soll gezielt der Fremdkapitalmarkt gestärkt werden, sagte Kommissionspräsident Erich Ettlin (Mitte/OW) zu Beginn der Debatte. Denn die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus in der Schweiz.
Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben.
Heute würde die Mehrheit der Obligationen, welche aus der Schweiz herausgegeben würden, in den Benelux-Staaten emittiert, weil es dort keine Verrechnungssteuer gebe, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Das sei nicht im Interesse der Schweiz. Wer wolle, dass Obligationen wieder in Schweizer Franken ausgegeben würden, müsse diese Vorlage annehmen. Damit würde auch die in der Schweiz erwirtschaftete Wertschöpfung in der Schweiz bleiben, ergänzte Hannes Germann (SVP/SH).
Ettlin gab zudem zu Protokoll, dass das Emissionsvolumen im Jahr 2016 noch 55,4 Milliarden Franken betragen habe. Das sei 44 Prozent unter dem Volumen des Jahres 2009. "Wir wollen das Emissionsvolumen wieder in die Schweiz holen, weil damit viele Arbeitsplätze verbunden sind", sagte dazu Finanzminister Ueli Maurer. Wenn die Anpassung nicht gemacht werde, sei es "ein Schuss ins eigene Bein". Es würden noch mehr Firmen und Gelder abwandern. Es gehe hier um den Werkplatz, der brauche dieses Geld - und nicht um "die bösen Banken".
SP-Ständerat: "Finanzpolitische Dummheit"
Gemäss der Botschaft des Bundesrats führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen zu einmaligen Mindereinnahmen von geschätzt einer Milliarde Franken. Dazu kommen wiederkehrende "statische" Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Zudem dürfte die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken führen.
"Die Vorlage weist ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf", sagte Ettlin. In fünf Jahren könnten die Mindereinnahmen ausgeglichen werden.
Anders sahen dies linke Ständerätinnen und Ständeräte. Die Verrechnungssteuer gehöre zu den ergiebigsten Steuern des Bundes, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG), der nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Ausgerechnet diese "bewährte Steuer" solle jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das sei eine "finanzpolitische Dummheit".
Finanzminister Ueli Maurer entgegnete, dass es nicht darum gehe, die Verrechnungssteuer ganz abzuschaffen. "Selbstverständlich wollen wir, dass diese Steuer bleibt, wir sind darauf angewiesen", sagte er. 90 bis 95 Prozent der Einnahmen kämen aus den Dividenden. Hier gehe es um Obligationen, die in der Schweiz ausgegeben würden - also etwa um drei Prozent der Verrechnungssteuer.
Der Rat lehnte daraufhin Rechsteiners Nichteintretensantrag mit 32 zu 13 Stimmen ab.
Bundesrat soll neue Vorlage ausarbeiten
Auch Eva Herzog (SP/BS) setzte sich dem Geschäft entgegen. Sie beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser eine neue Vorlage ausarbeite. Es sei noch nicht entschieden worden, wie mit den Corona-Schulden umgegangen werde. Damit Gelder ausgegeben werden könnten, müssten diese ja zunächst eingenommen werden. Mit einem Verzicht auf Einnahmen bei der Verrechnungssteuer fehle aber Geld.
Dass die Konzerne ihre Finanzierungsaktivitäten aus dem Ausland in die Schweiz holen, passiere längst, sagte Herzog zudem. Es gebe schlicht und ergreifend keinen Bedarf für diese Reform.
Der Ständerat sah dies jedoch - wie bereits der Nationalrat in der Herbstsession - anders und lehnte Herzogs Antrag mit 32 zu 13 Stimmen ab.
Über die genauen Inhalte der Vorlage debattiert der Ständerat an einer anderen Sitzung.