Arztpersonen sollen bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht erhalten, eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu machen. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Bundesrat und Ständerat möchten dieses Instrument einführen, um die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.
Es geht zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verändert. Das Melderecht ans Bazl erhöhe die Sicherheit der Passagiere, sagte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Namen der Verkehrskommission.
Das Geschäft geht damit erneut an den Nationalrat. Dieser hatte sich vergangene Woche knapp gegen das Melderecht entschieden. Es gebe bereits ausreichende Massnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit, lautete der Tenor. Ein neues Melderecht würde zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen.
Das Melderecht ist die letzte Differenz im revidierten Luftfahrtgesetz. Geeinigt haben sich die Räte bereits darauf, dass Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch künftig auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können sollen. Seit dem 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen. Der Grundsatz "English only" soll indes nur für den Flughafen Zürich gelten.