(sda) Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des Ständerats künftig nur noch in Bagatellfällen Geldstrafen möglich sein. Der Ständerat hat am Mittwoch an dieser Differenz zum Nationalrat festgehalten. Die grosse Kammer will Geldstrafen weiterhin in allen Fällen ermöglichen, sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.

Der Entscheid im Ständerat fiel mit 28 zu 9 Stimmen ohne Enthaltungen.

Stefan Engler (Mitte/GR) kritisierte die nationalrätliche Version als zu milde. Es gehe darum, dass eine Geldstrafe nur in Ausnahmefällen der Verwerflichkeit derartiger Delikte gerecht werde, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Dies auch, da Geldstrafen in der Regel bedingt ausgesprochen würden.

Justizministerin Karin Keller-Sutter wandte ohne Erfolg ein, es sei nicht klar, ob die Version des Ständerats tatsächlich eine Verschärfung bringe - und nicht eher dazu führe, dass bei leichten Fällen nun systematisch Geldstrafen verhängt würden.

Weil der Ständerat auf dieser und weiteren Differenzen beharrt, muss sich der Nationalrat nochmals mit der Sache befassen.

Dissens bei Mindeststrafen

Viel zu reden gab in der Ständeratsdebatte die Frage der Mindest-Freiheitsstrafen. Die kleine Kammer verlangt weiterhin, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.

Die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.

Bereits bei früheren Beratungen hatten die Räte grundsätzlich eine Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen Beamte beschlossen - in Fällen, in denen es im Rahmen einer Zusammenrottung zu Ausschreitungen kommt. Weiter entschieden sie, dass Raser wieder mit reinen Geldstrafen bestraft werden können sollen. Zudem wird unter anderem die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben.

Die Revision betrifft rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.