(sda) Die Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts ist unter Dach. Der Nationalrat hat am Montag die beiden verbliebenen Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Strittig war zuletzt noch, wie Entschädigungen für Stiftungsräte gesetzlich geregelt werden sollen. Mit 113 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Montag dem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-N) und schloss sich dem Ständerat an.

Es wird nicht explizit im Gesetz festgehalten, dass Stiftungsräte, die auch künftig steuerbefreit wären, eine "angemessene Entschädigung" erhalten können. Der Nationalrat ist in dieser Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Die kleine Kammer hatte kritisiert, die Formulierung sei unklar und schaffe ein Potenzial für Missbräuche. Zudem seien Entschädigungen schon heute möglich. Nur werde die Frage, was in diesem Bereich zulässig sei, der Praxis überlassen.

In der Frage des Beschwerderechts war der Ständerat in der vergangenen Woche dem Nationalrat entgegengekommen. Demnach erhalten "Begünstigte oder Gläubiger einer Stiftung, der Stifter, Zustifter und ehemalige und aktuelle Stiftungsratsmitglieder" ein Beschwerderecht.

Diesen Kompromiss akzeptierte nun auch der Nationalrat. Ursprünglich wollte er im Gesetz festhalten, dass "Stifter, Begünstigte, Gläubiger der Stiftung, Stiftungsratsmitglieder oder Spender oder ihnen nahestehende Personen" ein Beschwerderecht haben. Dem Ständerat war dies zu breit gefasst.

Mit der Revision sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessert und der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden. In der Schweiz gibt es über 13'000 Stiftungen, die rund hundert Milliarden Franken verwalten.

Die Vorlage war in den Räten grundsätzlich unumstritten. Mit dieser sollen etwa Änderungen der Stiftungsurkunde zum Zweck oder der Organisation einer Stiftung mit der Angabe eines einfachen, sachlichen Grundes möglich sein.