Offen war zuletzt zum einen die Frage, ob der Bund Verträge mit Impfherstellern veröffentlichen soll oder nicht. Die Einigungskonferenz schlägt hier vor, darauf zu verzichten, wie es der Ständerat wollte.
Zum anderen waren sich die Räte nicht einig, ob der Bund bei der Spitalplanung in die Hoheit der Kantone eingreifen soll. Der Nationalrat wollte dem Bund die Kompetenzen übertragen, dass er die Stärkung des von der Covid-19-Krise stark beanspruchten Gesundheitswesens unterstützt und in Absprache mit den Kantonen die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Patientinnen und Patienten und in Zeiten mit höchster Auslastung plant.
Die Einigungskonferenz schlägt nun einen Kompromiss vor, der nicht in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone eingreift. Dieser hält fest, dass die Kantone zur Stärkung der durch die Covid-Krise beanspruchten Gesundheitsversorgung die zur Abdeckung von Auslastungsspitzen nötigen Vorhalteleistungen finanzieren. Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen die nötigen Kapazitäten definieren.
Bei den Kantonen führt die Anpassung dazu, dass die Kantone sicherstellen müssen, dass sie die nötigen Intensivkapazitäten haben, auch wenn sie dann nicht gebraucht werden. Und der Bund erhält neu die Aufgabe, sich auch um die Frage der massgebenden Kapazitäten zu kümmern.
Noch vor dem Mittag wird auch der Nationalrat darüber befinden. Stimmt auch er zu, ist die parlamentarische Beratung über das Covid-19-Gesetz abgeschlossen.