Damien Cottier (FDP/FR) wollte mit neutralen Titeln für Volksinitiativen die freie Meinungsbildung gewährleisten. Titel von Initiativen würden manchmal zum wichtigen Marketinginstrument für die Unterschriftensammlung und während der Abstimmungskampagne. Dabei seien die Titel zwar nicht gerade irreführend, aber einseitig. Das sei einer sachlichen und faktenbasierten demokratischen Diskussion nicht förderlich und gehöre in die Werbespalten, aber nicht auf offizielle Unterlagen, sagte Cottier.
Der Nationalrat lehnte das mit 157 zu 28 bei vier Enthaltungen ab. Das sei ein unzulässiger und zu rigider Eingriff in die Volksrechte, sagte Kommissionsberichterstatter Gerhard Pfister (Mitte/UR). Die freie Meinungsbildung sei durch die Wahl des Titels keineswegs eingeschränkt. Sowohl Initianten als auch Gegnerinnen und Gegner hätten genügend Zeit, ihre Argumente darzulegen.
Zudem wäre es wohl schwierig, die Grenze zwischen einer zulässigen und einem unzulässigen Titel auszumachen. Die Folge wären dann systematische Anfechtungen und verzögerte oder kompliziertere Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger seien überdies reif genug, um den Zweck einer Volksinitiative beurteilen zu können. Die Bundeskanzlei übe ihre diesbezügliche Kontrollfunktion zudem zufriedenstellend aus.