(sda) Dreieinhalb Jahre nach der Annahme des Bundesbeschlusses über die Velowege durch Volk und Stände steht das neue Veloweggesetz. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte kleine Differenz bereinigt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.

Volk und Stände hatten im Herbst 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 73,6 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.

Das neue Veloweggesetz soll diese Grundsätze nun umsetzen, dem Fahrrad Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Das Endprodukt ist wie so oft ein Kompromiss zwischen den Räten.

Der Ständerat hatte als Erstrat das Gesetz zunächst abgeschwächt. Die grosse Kammer korrigierte daraufhin die Entscheide des Ständerats. In der Differenzbereinigung fand man sich dann in der Mitte.

Dichtes und direktes Velowegnetz

Zuletzt ging es noch um die Frage, in welchen Fällen Velowege ersetzt werden müssen, wenn diese ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der Nationalrat folgte bei dieser Bestimmung dem Ständerat. Demnach muss beim Ersatz auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Rat dafür plädiert, dass lediglich die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.

In einem anderen offenen Punkt war am Montag der Ständerat dem Nationalrat entgegengekommen. Es handelte sich dabei um den Kern der Vorlage, nämlich um die Frage, wie die Velowege geplant werden sollen.

Im entsprechenden Artikel wird festgehalten, welche Kriterien die Behörden, die für die Planung der Velowege zuständig sind, berücksichtigen müssen. Als Kriterium gilt etwa, dass die Velowegnetze eine "angemessene Dichte" und die Velowege eine "direkte Streckenführung" aufweisen, die Wege "möglichst sicher" sind und sie einen "homogenen Ausbaustandard" aufweisen sollen.

"Die letzte Kurve gekriegt"

Der Nationalrat hatte diesen Artikel um den Wortlaut "im Grundsatz" ergänzt, um in der Folge bei einzelnen Bestimmungen die vom Ständerat eingefügte Relativierung wie etwa "möglichst" weglassen zu können. Damit zeigte sich die kleine Kammer einverstanden. Damit werde der Umsetzungsspielraum der Kantone gewahrt, lautete der Tenor.

Auch der Bundesrat war einverstanden damit. Bei der Lösung handle es sich um einen guten Kompromiss. "Sie haben die letzte Kurve gekriegt", kommentierte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga das Endergebnis der Beratungen. Das neue Gesetz werde Schwung bringen in die Infrastruktur für die Velos.

Umgesetzt werden müssen die kantonalen Pläne innerhalb von zwanzig Jahren. Die Kantone können dabei private Fachorganisationen des Veloverkehrs für die Planung der Velowegnetze beiziehen und ihnen Aufgaben übertragen. Jedoch verzichteten die Räte darauf, diesen Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen.