(sda) Schweizer Dienstleistungserbringer sollen nach dem Willen des Bundesparlaments weiterhin vom erleichterten Zugang zum britischen Markt profitieren. Als Zweitrat hat der Nationalrat am Dienstag ein entsprechendes Abkommen definitiv genehmigt.

Die grosse Kammer fällte ihren Entschied mit 174 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen. Sie folgte damit dem Antrag ihrer Aussenpolitischen Kommission (APK-N).

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Ständerat hatte sich bereits in der Wintersession für das Dienstleistungsabkommen ausgesprochen.

Der Vertrag mit Grossbritannien wurde Ende 2020 unterzeichnet und wird bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Er wurde nötig, da wegen des Brexit das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet.

Das Abkommen gilt zunächst für zwei Jahre. Es regelt etwa den Marktzugang Unternehmensberatern, IT-Experten oder Ingenieuren. Konkret behält die Schweiz gegenüber Grossbritannien das bereits bislang praktizierte Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer bis neunzig Tage pro Jahr bei.

Aufseiten Grossbritanniens erfolgt die Marktöffnung gegenüber der Schweiz in mehr als 30 Dienstleistungssektoren: Damit erhalten Dienstleistungserbringer aus der Schweiz den Zugang für zwölf Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten. Profitieren können Personen mit Universitätsabschluss oder gleichwertiger Qualifikation.

In der vorberatenden Kommission sei die Vorlage unbestritten gewesen, sagte Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL). Es gebe jedoch auch Wermutstropfen, etwa, was die fehlende Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen angehe. Letztlich bringe der Brexit administrativen Mehraufwand.

Grossbritannien habe zugesagt, die Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen zu prüfen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Erste Fortschritte seien bereits erzielt worden.