Mit 165 zu 23 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Nationalrat dem Antrag der vorberatenden Kommission. Mit 154 zu 29 Stimmen bei 6 Enthaltungen verwarf er einen Einzelantrag von Erich Hess. Der Berner SVP-Nationalrat wollte das ganze Gesetz aufheben. Das Geschäft geht an den Ständerat.
Die Ecole cantonale de langue française de Berne (ECLF) ermöglicht es unter anderem Kindern von Angestellten der Bundes- und Kantonsverwaltung sowie von Diplomaten, die obligatorische Schulzeit in einer französischsprachigen Schule zu absolvieren. Sie wird vom Kanton Bern und vom Bund gemeinsam finanziert. Der Bund übernimmt einen Viertel der Betriebskosten. Dies entspricht einem Beitrag von gut einer Million Franken im Jahr.
Ziel der Revision ist es, das Bundesgesetz an die heutigen subventionsrechtlichen Vorschriften anzupassen. Mit dem Gesetzesentwurf bestätige man zugleich die Bedeutung einer angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung, teilte der Bundesrat mit, als er im vergangenen November die Botschaft ans Parlament verabschiedete.
Der Bund habe als Arbeitgeber ein Interesse an einer mehrsprachigen und vielfältigen Bundesstadt, sagte auch Sandra Locher Benguerel (SP/GR) namens der sozialdemokratischen Fraktion. Wirtschaftsminister Guy Parmelin betonte, es gebe auch einen aussenpolitischen Aspekt. Er verwies etwa auf die Präsenz des Weltpostvereins in Bern.
Céline Weber (GLP/VD) kritisierte namens ihrer Fraktion zwar, das Gesetz schaffe eine Ungleichbehandlung. Die Kinder italienisch- oder romanischsprachiger Bundesangestellter etwa profitierten von keinem derartigen Angebot. Eine Streichung der Subventionen komme jedoch nicht infrage, da die Folgen für die Betroffenen untragbar wären.
Mauro Tuena (SVP/ZH) forderte eine Ausstiegsoption für den Bund. Die obligatorische Schule falle in die Kompetenz der Kantone. Problematisch sei auch, dass Kinder von Verwaltungsangestellten bei der Vergabe der Plätze an der Schule Vorrang hätten.
Eine Minderheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) wollte den Bund im Gesetz verpflichten, die Beiträge auszurichten. Die Ratsmehrheit sprach sich jedoch dafür aus, es wie vom Bundesrat beantragt bei einer Kann-Formulierung zu belassen.
Abgelehnt wurde auch ein weiterer Minderheitsantrag. Dieser wollte nicht nur Bundesbeiträge an die Betriebs-, sondern auch an die Investitionskosten der Schule.