(sda) Die Schweizer Behörden richten ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von aus der Ukraine geflüchteten Frauen. Dies, nachdem es namentlich in Deutschland Anhaltspunkte gibt, dass gewisse Männer sich dafür interessieren, Frauen bei sich aufzunehmen. Sie hoffe sehr, dass es zu keine Zwischenfällen komme, sagte Justiziministerin Karin Keller-Sutter in der Fragestunde des Nationalrates.

Die Bundespolizei habe diese Problematik "extrem auf dem Radar", so die Magistratin am Montag in der grossen Kammer. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kümmere sich ganz besonders um diesen Aspekt.

Zum Aspekt der Unterbringung von Tausenden von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Schweiz sagte Keller-Sutter, die vielen privaten Angebote seien sehr willkommen. Die SHF koordiniere diese gemeinsam mit den Kantonen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe zudem ein Schreiben an die Akteure des Wohungswesens verschickt, ob und inwiefern sie leerstehende Wohnungen zur Verfügung stellen könnten.

Bezüglich Einschulung von Flüchtlingskindern sagte die Justizministerin, die Kantone hätten seit dem Syrienkrieg spezielle Konzepte und viel Erfahrung für Kinder mit Fluchthintergrund mit ihren Traumata. Der unmittelbare Zugang zu den Schulen sei gewährleistet.

Keine Integrationspauschale

Weiter betonte Keller-Sutter, für den Schutzstatus S richte der Bund keine Integrationspauschale an die Kantone aus. Dafür würde es eine Gesetzesanpassung brauchen. Am Dienstag treffe sie sich in dieser Sache mit den Kantonen.

Bei den Menschen aus der Ukraine gehe es indes nicht um Integration im eigentlichen Sinne. Es gehe bei ihnen vor allem um den Spracherwerb. Hier habe der Bund schon signalisiert, dass er bereit sei, sich an allfälligen Kurskosten zu beteiligen.

Schliesslich hielt sie fest, Ukrainerinnen und Ukrainer verfügten in der Regel über biometrische Pässe und könnten visumsfrei einreisen. Im Zweifelsfall gebe es Zusatzabklärungen über die genaue Herkunft. Es habe auch bereits Rückflüge von Drittstaatenangehörigen in die ursprüngliche Heimat gegeben, zum Beispiel nach Indien.