Die Räte hatten das Einsichtsrecht vor drei Jahren im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das Beschaffungsrecht (BöB) gestrichen. Das sei ein bewusster politischer Entscheid der Räte gewesen, begründete Johnna Gapany (FDP/FR) ihre Motion. Der entsprechende Artikel in der Verordnung für ein Einsichtsrecht habe deshalb keine gesetzliche Grundlage mehr und gehöre ebenfalls gestrichen.
Der Bundesrat und die Mehrheit des Ständerates sahen das anders. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass der Verordnungsartikel neu nur noch eine Kann-Formulierung enthalte. Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) warnte davor, die Kann-Bestimmung zu streichen. Das wäre eine "Einladung zu höheren Preisen". In der Kommission sei sogar von "Abzockerei" die Rede gewesen. Im übrigen sei der Preisprüfungsmechanismus international verbreitete Praxis.
Zudem habe bei den Beratungen im Parlament Uneinigkeit über die Streichung aus dem Gesetz geherrscht, war ein weiteres Argument der Gegner der Streichung des Artikels. Dabei habe die Verwaltung in den Kommissionen und im Plenum mehrfach die Beibehaltung eines Einsichtsrechts auf Verordnungsstufe erwähnt.
Wunscherfüllung durch die Hintertür
Im Sinne eines Kompromisses beschloss die Landesregierung in der Folge, an der Preisprüfung auf Verordnungsstufe festzuhalten, neu jedoch als "Kann-Norm" und nicht mehr wie bisher als Pflicht für die Auftraggeberin. Gültig ist dies für Aufträge ab einer Millionen Franken, also "keine Bagatellen", so Hegglin.
Minderheitssprecher Hans Wicky (FDP/NW) kritisierte die Einführung eines abgelehnten Wunsches des Bundesrates "durch die Hintertür". Vor drei Jahren bei der Beratung des BöB hätten beide Räte das Einsichtsrecht explizit abgelehnt. Das Festhalten am Einsichtsrecht in der Verordnung "grenzt an Kapitulation und ist eines Rechtsstaates unwürdig". Entsprechende Abklärungen seien vor Abschluss eines Vertrages zu machen, nicht erst nachträglich.
Finanzminister Ueli Maurer wiederum versprach, der Bund werde die Kann-Bestimmung vorsichtig anwenden, etwa bei Vergaben mit einem hohen Auftragsvolumen könne sie aber Sinn machen. Insofern sei es schon eine Abkehr von der bisherigen Praxis mit einer Einsichtspflicht bei freihändigen Vergaben.
Beträchtliches Sparpotenzial
Da das Einsichtsrecht materiell eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien voraussetzt, erachtet der Bundesrat auch den Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind zu erfüllen) im Gegensatz zur Motionärin und der Kommissionsminderheit nicht als verletzt. Die Kommissionsminderheit argumentierte, in Monopolsituationen bringe auch die Offenlegung von Preiskalkulationen nichts, wenn der Monopolist nicht bereit sei, der Auftraggeberin entgegenzukommen.
Dem wiederum widersprach die Kommissionsmehrheit mit Verweis auf die zwischen 2015 und 2019 durchgeführten Prüfungen von 30 Beschaffungsverträgen. In mehr als der Hälfte der untersuchten Verträge habe sich eine begründete Preisreduktion von rund zehn Millionen Franken ergeben. Die Einsichtspflicht sei jahrzehntelang unproblematische Praxis gewesen.