(sda) Der Nationalrat will, dass die Sachpläne des Bundes künftig zwingend dem Parlament vorgelegt werden müssen. Er hat sich am Mittwoch für eine entsprechende Änderung des Raumplanungsgesetzes ausgesprochen.

Die grosse Kammer gab einer parlamentarischen Initiative von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) Folge - mit 94 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Ist auch der Ständerat oder bereits vorher dessen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) damit einverstanden, kann die Nationalratskommission einen Erlassentwurf ausarbeiten.

Die Mitte-Fraktion, die SVP und auch die FDP unterstützten Bregys Initiative mehrheitlich. Geht es nach ihnen, sollen die Leitlinien der Vision und der Strategie von Grundlagen der Raum- und lnfrastrukturentwicklung, die sogenannten Sachpläne, künftig verbindlich dem Parlament vorgelegt werden.

Der Initiant machte geltend, dass Sachpläne die Kantone und Gemeinden mit einer Vielzahl von neuen Absichten konfrontierten. Diese behördenverbindlichen Vorgaben seien oft einschneidend, durchliefen aber heute keine parlamentarische Debatte. Deshalb komme der Bundesverwaltung zu viel Macht zu.

Die Mehrheit der Urek-N, die schliesslich unterlag, gab erfolglos zu bedenken, dass das geltende Recht bereits ein breites Vernehmlassungsverfahren zu den Sachplänen vorsehe. So seien die Kantone, die Gemeinden und die Bevölkerung zu konsultieren, bevor der Bundesrat einen Sachplan genehmige. Mit dem zusätzlichen Weg über das Parlament würde die Genehmigung derSachpläne verlangsamt.