(sda) Illegal erstellte Gebäude ausserhalb von Bauzonen sollen nicht mehr abgerissen werden müssen, sofern sie älter als 30 Jahre sind. Dies will der Nationalrat. Er hat am Donnerstag einer entsprechenden Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) zugestimmt.

Die grosse Kammer folgte mit 92 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Der Vorstoss geht damit an den Ständerat.

Die Befürworterseite argumentiert insbesondere, für Gebäude innerhalb der Bauzonen gelte in der Regel schon heute eine solche Verjährungsfrist. Zudem verwies sie auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2021, wonach Gebäude eines Werkhofs in der Landwirtschaftszone einer Luzerner Gemeinde zurückgebaut werden müssen. Eine konsequente Umsetzung des Richterspruchs würde für Kantone und Gemeinden einen nicht zu bewältigenden Aufwand mit sich bringen, kritisiert sie.

Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG) sagte, allein im Tessin könnten rund 2000 Rustici vom Bundesgerichtsentscheid betroffen sein. Es bestehe die Gefahr von Willkür. Denn es dürfte schwierig werden, landesweit alle Fälle zu erfassen.

Nicht Gesetzestreue benachteiligen

Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit vertraten dagegen die Ansicht, bei einer Umsetzung der Motion würden jene benachteiligt, die sich an die Gesetze hielten. Zudem sei illegales Bauen ausserhalb der Bauzonen schwerwiegender als in einem Gebiet, das für Bauten gedacht sei, und das Interesse an einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entsprechend grösser.

Es gehe im Bundesgerichtsentscheid nicht um kleine Bauten, die der Landwirtschaft dienten, sagte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). Das Ziel sei auch nicht der Abriss historischer Bauten, die einst legal gebaut worden seien und sich nun aufgrund von Planänderungen ausserhalb der Bauzone befänden.

Die Trennung von Baugebiet und Nicht-Baugebiet sei ein fundamentales Prinzip der Raumplanung, so Schneider Schüttel. Dies diene auch der Landwirtschaft und sorge dafür, dass dieser genug Land zur Verfügung stehen.

Schwieriger Kampf gegen illegales Bauen

Der Kampf gegen das illegale Bauen sei eine schwierige Aufgabe, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Eine Umsetzung der Motion erhöhe den Aufwand für die Behörden, denn es müsste abgeklärt werden, in welchem Zustand sich ein Gebäude drei Jahrzehnte zuvor befunden habe.

Für einige Diskussionen sorgte die Frage, ob der Vorstoss auch Bauten betreffe, für die einst fälschlicherweise eine Baubewilligung erteilt wurde. Sommaruga hob in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Motion explizit von widerrechtlich erstellten Bauten die Rede sei.