(sda) Der Ständerat will einen realistischeren Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital von Selbständigerwerbenden für die Abrechnung der AHV. Er hat am Donnerstag eine Motion von Thierry Burkart (FDP/AG) mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft geht in den Nationalrat.

Der vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) festgelegte Zinsabzug für 2019 von 0,0 Prozent auf Eigenkapital sei unrealistisch und entspreche nicht den Marktbedingungen der Unternehmen, begründete Burkart seinen Vorstoss.

Er verlangte deshalb eine Änderung des AHV-Gesetzes. Der Zinssatz solle der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen der nicht öffentlichen inländischen Schuldner zuzüglich eines marktüblichen Risikozuschlags entsprechen. Es sei stossend, das der Zins auf Eigenkapital tiefer sei als jener für Fremdkapital. Bund wolle wohl einfach nicht auf die entsprechenden Einnahmen verzichten, darum lehne er die Motion ab.

Eine Erhöhung des Zinssatzes mit einem Risikozuschlag hätte laut Bundesrat allerdings zur Folge, dass Selbständigerwerbende mit bedeutendem Eigenkapital Abstriche bei den Leistungen in der ersten Säule machen müssten und sich keine angemessene zweite Säule aufbauen könnten, weil dafür das in der AHV versicherte Einkommen massgeblich ist. Die soziale Sicherheit der Selbständigen würde leiden, begründete Bundesrat Alain Berset die ablehnende Haltung der Landesregierung.

Auch eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission sah die Verringerung der AHV- und BVG-Beiträge als Nachteil und empfahl die Motion zur Ablehnung. Zudem werde auch eine Ungleichbehandlung geschaffen mit den Unselbständigerwerbenden.

Die befürwortende und letztlich obsiegende Minderheit argumentierte, es müsse sichergestellt werden, dass Eigenkapital gegenüber Fremdkapital nicht benachteiligt werde. Die heutige Praxis sei unrealistisch und unfair und ignoriere die Marktbedingungen der KMU völlig, sagte Minderheitssprecher Hannes Germann (SVP/SH).