Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine Motion ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N) angenommen. Der Entscheid fiel mit 176 zu 0 Stimmen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.
"Wenn der Eingriff eine gewisse Dauer und der Schaden eine gewisse Schwere hat, muss der Staat entschädigungspflichtig sein", sagte Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH). Gemäss Motionstext soll die Entschädigungspflicht zeitlich begrenzt werden. Die Höhe der Entschädigung soll von der Dauer der Massnahmen und der Höhe der Einbussen abhängen.
Heute können private Veranstalter oder Unternehmen, die von Verboten, Schliessungen oder anderen Einschränkungen betroffen sind, beim Staat nur Schadenersatz verlangen, sofern die Voraussetzungen der Staatshaftung erfüllt sind - das heisst, nur in Fällen, wo staatliche Organe widerrechtlich gehandelt haben.
Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, jedoch lediglich aus formalen Gründen. Laut Gesundheitsminister Alain Berset muss die Frage, ob eine subsidiäre Entschädigungspflicht von Betrieben und ganzen Branchen direkt im Epidemiengesetz verankert werden muss, im Rahmen der Evaluation der Covid-19-Pandemie geprüft werden.