(sda) Bei der Modernisierung der Zivilprozessordnung hat das Parlament erste Pflöcke eingeschlagen. Einer davon betrifft missliebige Medienartikel: Sie können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden als heute.

Mit 183 zu 1 Stimmen und zwei Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag die revidierte Schweizerische Zivilprozessordnung gut. Die Zivilprozessordnung müsse laienfreundlich sein, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Rechtskommission. Davon habe sich die Kommission bei ihren Anträgen leiten lassen.

Korrekturanträge gescheitert

Prozessieren werde für viele Rechtsuchende unerschwinglich bleiben, konstatierte Sibel Arslan (Grüne/BS). Die Linke und auch die SVP wollten mit Minderheitsanträgen Korrekturen anbringen, um die Kosten noch weiter zu senken, unterlagen aber durchwegs.

Zu reden gaben aber weniger die neuen Bestimmungen als eine Bestimmung zu superprovisorischen Verfügungen, um ungewünschte Medienberichte vorläufig zu verhindern. Heute kann ein Gericht einen Medienbericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann.

Dies darf aber nur angeordnet werden, wenn kein offensichtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint. Der Bundesrat will im Artikel präzisieren, dass der fragliche Medienbericht einen besonders schweren Nachteil verursachen kann oder verursacht.

Beide Räte strichen das Wort "besonders". Damit reicht neben den anderen Kriterien ein "schwerer Nachteil" als Rechtfertigung für das Anordnen einer vorsorglichen Massnahme. Der Nationalrat schloss sich dem Ständerat an. Es gehe um die Interessen der von den Berichten Betroffenen, argumentierten die Befürworter.

Die Zivilprozessordnung ist seit Anfang 2011 in Kraft - mit ihr wurden kantonale Bestimmungen landesweit vereinheitlicht. Ziel der Reform ist es, Privaten und Unternehmen den Zugang zu Gerichten zu erleichtern. Unter anderem wird dafür das Prozesskostenrecht angepasst.

Zunächst hatte der Bundesrat auch eine Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung in die Vorlage aufnehmen wollen. Die Vorschläge dazu waren in der Vernehmlassung aber sehr umstritten. Deshalb trennte der Bundesrat die Vorlage auf; die Botschaft ans Parlament verabschiedete er im vergangenen Dezember.

Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.