Oppositionslos folgte die kleine Kammer dem Antrag der vorberatenden Kommission. Der Nationalrat hatte den Vorstoss bereits Ende Februar oppositionslos gutgeheissen.
Aufgabe der neuen öffentlich-rechtlichen Bundesanstalt wäre, die Tätigkeiten des Bundes in den Bereichen AHV, IV und Erwerbsersatz (EO) zu beaufsichtigen. Heute sind mit der Aufsicht sowohl die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) als auch Compenswiss, der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, betraut. Die ZAS ist dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angegliedert, die Compenswiss dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI).
Die Sgk-N nahm mit ihrem Vorstoss einen Vorschlag der nationalrätlichen Finanzkommission (FK-N) auf. Diese erhofft sich durch eine Neuorganisation mehr Transparenz und Kohärenz. Der Bundesrat hält zwar eine Zusammenlegung nicht für gerechtfertigt. Er hatte sich jedoch bereit erklärt, die Idee vertieft zu prüfen, und die Motion zur Annahme empfohlen.