Oppositionslos nahm der Ständerat die Vorstösse des Thurgauer SVP-Nationalrats Manuel Strupler sowie der Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz an. Er folgte damit dem einstimmigen Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Nationalrat hatte den beiden Motionen bereits in der Wintersession stillschweigend zugestimmt.
Die Motionärin und der Motionär begründen ihre Vorstösse damit, dass auch die EU das Verbot der Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben habe. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist damit in den EU-Staaten wieder erlaubt - vorausgesetzt, das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere. Zudem schone die Verwendung der Proteine die Ressourcen, da weniger Futtermittel importiert werden müssten.
Der Bundesrat war mit den Vorstössen einverstanden. Er muss nun die rechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung schaffen.